Was für Möglichkeiten habe ich, wenn ich mit dem Kaufangebot nicht zufrieden bin?

Die von Crowdhouse abgegebenen verbindlichen Kaufangebote basieren auf gründlichen Intensiv-Analysen unter ausführlicher Berücksichtigung der aktuellen Marktsituation. Falls Sie mit dem verbindlichen Kaufangebot nicht zufrieden sind, haben Sie folgende Möglichkeiten:

  1. Sie ziehen Ihr Verkaufsangebot zurück und es kommt zu keinem Vertragsabschluss
  2. Sie unterbreiten Crowdhouse einen Gegenvorschlag und treten in Nachverhandlungen. Ein entsprechendes Gegenangebot können Sie direkt über die Plattform einreichen. Der Erfolg dieser Nachverhandlung ist abhängig von Ihrer Liegenschaft und den abgegebenen Geboten.