Welche Besonderheiten gilt es hinsichtlich der Anzahlung als Reuegeld zu beachten?

Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, die Anzahlung zu definieren:

  • Haftgeld: Hier ist es nicht möglich, vom Vertrag zurückzutreten. Bei einem Vertragsbruch – beispielsweise, wenn Crowdhouse innerhalb der vertraglich festgehaltenen Frist keinen Käufer für die Liegenschaft findet – hat die geschädigte Partei Anrecht auf die Anzahlung zur Entschädigung im Sinne einer Konventionalstrafe. Der Vertrag läuft danach weiter wie zuvor.
  • Reuegeld: Diese Art der Anzahlung lässt es zu, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Auch in diesem Fall erhält die geschädigte Partei die Anzahlung als Kompensation.

Crowdhouse wählt die Art des Reuegeldes, damit es eine Möglichkeit gibt, vom Vertrag zurückzutreten, falls kein Käufer für die Liegenschaft gefunden werden kann.