Schliesse ich mit der Crowdhouse AG einen Kaufvertrag ab?

Ja. Sie schliessen in einem ersten Schritt mit der Crowdhouse AG einen Kaufvertrag mit Substitutionsrecht ab. Das bedeutet, dass Crowdhouse andere Parteien als Käufer in den Vertrag eintreten lassen kann.

Der Vertrag wird ein erstes Mal notariell beurkundet. Im Anschluss findet Crowdhouse einen oder mehrere Investoren, die im Rahmen einer zweiten Beurkundung in den Kaufvertrag eintreten – mit allen zugehörigen Rechten und Pflichten. Ab dann besteht der Kaufvertrag zwischen dem Verkäufer und den Investoren.