Meine Liegenschaft wird von einer externen Immobilienverwaltung bewirtschaftet – Kann diese die Liegenschaft weiterhin bewirtschaften?

Grundsätzlich werden Bewirtschaftungsaufträge von externen Immobilienverwaltungen nicht weitergeführt. Diese müssen vom Verkäufer also innerhalb der vertraglich festgelegten Fristen gekündigt werden.

Wird die Liegenschaft über unsere Plattform «Kaufen» platziert, hat die Käuferschaft die Option, den Bewirtschaftungsauftrag mit Ihrer Immobilienverwaltung weiterzuführen beziehungsweise wieder aufzunehmen. Die Entscheidung, über welche Plattform Ihre Liegenschaft platziert wird, obliegt Crowdhouse. Mehr erfahren