Kann der Verkäufer mitentscheiden, ob sein Objekt im Alleinkauf oder im Miteigentums-Modell veräussert wird?

Nein. Die Entscheidung, in welchem Modell eine Liegenschaft angeboten wird, liegt ausschliesslich bei Crowdhouse. Für den Verkäufer besteht hinsichtlich des Verkaufsprozess kein Unterschied zwischen einer Veräusserung an eine Miteigentümerschaft oder an einen Einzelkäufer. In beiden Fällen tritt er in einen vorverhandelten Kaufvertrag mit der Crowdhouse AG, in welchen Drittparteien in der Folge eintreten können. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese Drittparteien eine Gruppe von mehreren Miteigentümern oder ein Einzelkäufer ist.