Muss ich bei der Eigentumsübertragung persönlich vor Ort sein?
Nein, Sie können sich bei der Eigentumsübertragung auch vertreten lassen. Ihre Vertretung muss zu diesem Zweck eine beglaubigte Vollmacht vorlegen können.
Nein, Sie können sich bei der Eigentumsübertragung auch vertreten lassen. Ihre Vertretung muss zu diesem Zweck eine beglaubigte Vollmacht vorlegen können.