Welche Besonderheiten kommen auf einen Verkäufer zu, wenn er seine Liegenschaft im Miteigentumsmodell verkauft?

Grundsätzlich spielt es für einen Verkäufer keine wesentliche Rolle, ob er sein Objekt an einen Einzelkäufer oder einer Gruppe von mehreren Miteigentümern verkauft. Es gibt lediglich einige wenige Besonderheiten. Folgende Punkte sind zu nennen:

  • Wenn ein Verkäufer Crowdhouse eine Liegenschaft anbietet, weiss er noch nicht, wer schlussendlich seine Liegenschaft  erwerben wird. Dementsprechend kann er auch noch keinen finalen Kaufvertrag mit der Gegenpartei abschliessen. Damit die reibungslose Abwicklung des Verkaufs trotzdem gewährleistet ist, tritt er in einen vorverhandelten Kaufvertrag mit der Crowdhouse AG ein. Die neue Miteigentümerschaft kann nach erfolgreicher Finanzierungsrunde direkt in den bestehenden Kaufvertrag eintreten.
  • Da Crowdhouse eine gewisse Zeit benötigt, um die Liegenschaft auf der Plattform zu platzieren und die entsprechenden Investoren zu finden, kann zwischen dem Abschluss des ursprünglichen Kaufvertrages und der Eigentumsübertragung an die neue Miteigentümerschaft eine bestimmte Zeit vergehen.