Kann der Verkäufer mitentscheiden, ob seine Liegenschaft im Miteigentumsmodell oder im Alleinkauf angeboten wird?

Nein. Die Entscheidung, ob ein Objekt im Miteigentumsmodell angeboten wird oder nicht, liegt ausschliesslich bei Crowdhouse. Für den Verkäufer besteht hinsichtlich des Verkaufsprozess kein Unterschied zwischen einer Veräusserung an eine Miteigentümerschaft oder an einen Einzelkäufer. In beiden Fällen tritt er in einen vorverhandelten Kaufvertrag mit der Crowdhouse AG, in welchen Drittparteien in der Folge eintreten können. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese Drittparteien eine Gruppe von mehreren Miteigentümern oder ein Einzelkäufer ist.