Entstehen für mich durch den Grundbucheintrag zusätzliche Gebühren?

Nein. Sämtliche Gebühren, welche im Zusammenhang mit dem Erwerb der Immobilie entstehen, sind in den Kaufnebenkosten ausgewiesen und werden dem Kaufpreis der Immobilie aufgeschlagen. Die Kaufnebenkosten können aus Notariats- und Grundbuchgebühren, Baubegleitungen, Anwaltsgebühren, Handänderungskosten und anderen Posten, die für die Bereitstellung der Liegenschaft notwendig sind, bestehen. Diese Kosten bilden zusammen mit dem Honorar von Crowdhouse und dem Kaufpreis die Gesamterwerbskosten der Immobilie. Sie werden Ihnen als Miteigentümer nicht separat in Rechnung gestellt.