Wie funktioniert Miteigentum und wieso bietet Crowdhouse Investitionen in dieser Rechtsform an?

Gemäss Art. 646 ZGB ist Miteigentum derjenige Typus gemeinschaftlichen Eigentums an einer Sache oder an einem Grundstück, bei welchem jeder Berechtigte transparent nach Bruchteilen beteiligt ist. Der jeweilige Miteigentumsanteil der Miteigentümer wird dabei namentlich in das Grundbuch eingetragen.

Prägendes Merkmal ist, dass keine zwingende persönliche Verbindung der Miteigentümer bestehen muss.

Im Gegensatz zum Stockwerkeigentum wird dem Miteigentümer kein Sonderrecht zur ausschliesslichen Benutzung eines bestimmten Gebäudeteils (z. B. einer Wohnung) eingeräumt.

Wir haben diese Rechtsform gewählt, da sie transparent ist und die Miteigentümer ein direktes Mitspracherecht besitzen. Die Kostenstruktur ist adäquat und die Miteigentümer erhalten als Sicherheit einen Grundbucheintrag, welcher die Wertquote ihres Miteigentumsanteils zertifiziert.