Was passiert mit meinem Miteigentumsanteil, wenn es Crowdhouse nicht mehr gibt?

Sie sind keinem Emittentenrisiko ausgsetzt. Das bedeutet konkret: Ihr Miteigentum ist völlig losgelöst von der unternehmerischen Entwicklung von Crowdhouse.

Als Miteigentümer sind Sie im Grundbuch eingetragen und –  im Umfang Ihrer Miteigentumsquote – rechtmässiger Eigentümer der Immobilie. Nach der Eigentumsübertragung übernimmt Crowdhouse zwar das Immobilien-Asset-Management für Ihre Immobilie. Die Miteigentümerschaft könnte aber jederzeit ohnehin veranlassen, dass Crowdhouse von diesem Mandat entbunden wird.

Für den unwahrscheinlichen Fall, dass es Crowdhouse nicht mehr geben sollte, müsste Ihre Miteigentümerschaft lediglich folgende Schritte unternehmen:

  • Anpassung der Nutzungs- und Verwaltungsordnung
  • Einsetzen einer neuen Verwaltung für die Immobilie

Die Inexistenz von Crowdhouse hätte weder direkten Einfluss auf Ihre Renditen noch auf den Wert der Liegenschaft.