Wer entscheidet im Zweifelsfall, ob ich investitionsberechtigt bin oder nicht?
Damit Sie eine Investition tätigen können, müssen neben Crowdhouse auch folgende Parteien Ihre Zustimmung geben:
Die hypothekargebende Bank muss Ihnen zusichern, dass Sie alle Vorgaben der bankinternen KYC-Legitimationsprüfung (Know-Your-Customer) erfüllen und als Kunde zugelassen sind.
Die zuständige kantonale Behörde muss bestätigen, dass Sie berechtigt sind, Miteigentumsanteile von Schweizer Wohnliegenschaften zu erwerben.