Ich möchte einen Miteigentumsanteil für meine Kinder unter 18 Jahren erwerben. Ist das möglich?

Nein. Rechtlich gesehen ist es theoretisch zwar im Bereich des möglichen, dass Personen unter 18 Jahren Miteigentumsanteile besitzen – in der Praxis lassen jedoch weder finanzierende Hypothekarbanken noch die zuständigen Notare eine Eigentumsübertragung an Minderjährige zu.

Erreicht die entsprechende Person das 18. Lebensjahr, können Miteigentumsanteile problemlos übertragen werden. Ausserdem sind Miteigentumsanteile vererbbar.