Ich bin kein Schweizer Staatsbürger. Darf ich investieren?

Sofern Sie über eine gültige C- oder B-Bewilligung verfügen, ist der Erwerb eines Miteigentumsanteils nicht ausgeschlossen, sofern sich Ihr Lebensmittelpunkt (Wohnsitz) in der Schweiz befindet. Die abschliessende Entscheidung, ob Sie in einem solchen Fall investitionsberechtigt sind, unterliegt jeweils der finanzierenden Hypothekarbank und der zuständigen kantonalen Behörde und kann nicht allgemeingültig beantwortet werden.

Falls Sie als Ausländer in der Schweiz wohnhaft sind und über eine gültige C- oder B-Bewilligung verfügen, kontaktieren Sie bitte unsere Immobilien-Experten für eine Vorabklärung betreffend Ihrer Investitionsberechtigung (siehe Kontaktdaten weiter unten).

Sollten Sie weder einen Schweizer Pass besitzen noch über eine C- oder B-Bewilligung verfügen, ist es Ihnen gemäss Lex Koller nicht gestattet, einen Miteigentumsanteil für eine Schweizer Wohnliegenschaft zu erwerben.

Client Relationship Management Team