Ist es möglich, die Verwaltung zu wechseln?
Ja. Schlussendlich ist die Liegenschaft vollends im Besitz der Miteigentümerschaft – dementsprechend kann diese Miteigentümerschaft auch frei darüber entscheiden, von wem die Liegenschaft verwaltet wird. In den Nutzungs- und Verwaltungsordnungen unserer Miteigentümerschaften ist dieser Fall konkret folgendermassen geregelt:
Crowdhouse übernimmt die Bewirtschaftung und Verwaltung der Liegenschaft – während einer Mindestlaufzeit von drei Jahren. Die Miteigentümerschaft beauftragt damit die Crowdhouse AG automatisch für die Bewirtschaftung und Verwaltung der Liegenschaft während drei Jahren. Anschliessend wird diese Dienstleistung automatisch alle 2 Jahre verlängert.
Die Kündigungsfrist beträgt 6 Monate auf das Ende der jeweiligen Laufzeit. Für die Abwahl der Verwaltung bedarf es zwingend einer Zustimmung einer ⅘-Mehrheit aller bestehenden Miteigentümer im Rahmen einer (ordentlichen oder ausserordentlichen) Miteigentümerversammlung. Diese Mehrheit ergibt sich aufgrund der Miteigentumsquoten und nicht anhand von Köpfen.