In welchem Umfang werde ich über anstehende Renovationsarbeiten informiert?

Grundsätzlich werden Sie als Miteigentümer quartalsweise mittels ausführlichem Report über sämtliche Vorgänge in Ihrer Liegenschaft informiert. Darunter fallen auch detaillierte Angaben zu grösseren Renovations-, Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten, welche in der vergangenen Periode angefallen sind.

Für Renovationsarbeiten, welche die Kompetenzsumme der Verwaltung überschreiten, bedarf es in jedem Fall der Zustimmung der Miteigentümerschaft.

Über den aktuellen Zustand und geplante Reparatur- oder Instandhaltungsmassnahmen informiert Sie unser Immobilien Asset-Management jederzeit.