In welchem finanziellen Umfang ist die beauftragte Verwaltung eigenständig handlungsfähig?

Die Kompetenzsumme für Reparaturen und Instandstellungsarbeiten beträgt 1% des Kaufpreises der Liegenschaft, jedoch mindestens CHF 50’000.– pro Jahr. Innerhalb dieses Budgetrahmens kann das Immobilien Asset-Management selbstständig und ohne Zustimmung der Miteigentümerschaft Aufträge verteilen, sofern diese als notwendig und sinnvoll erachtet werden.

Für darüber hinausgehende Ausgaben ist die Zustimmung der Versammlung der Miteigentümer erforderlich. In Notfällen darf der Betrag überschritten werden, falls beispielsweise eine dringende Reparatur notwendig ist, um den Wert der Liegenschaft zu erhalten.