Wieviel Puffer sind in der Kalkulation für Leerstände vorgesehen?

Die letzte vom Bundesamt für Statistik schweizweit erhobene Leerwohnungsziffer aus dem Jahr 2018 betrug 1.62 %. Uns ist es wichtig, dass wir bei unseren Kalkulationen grundsätzlich einen Leerstandspuffer integrieren, der deutlich über diesem Wert liegt. Dabei sind allerdings folgende Grundsätze zu beachten:

  • Die Leerstandssituation gestaltet sich in der Schweiz regional sehr unterschiedlich. Deshalb ergibt eine grundsätzliche Festlegung eines allgemeingültigen Leerstandspuffers keinen Sinn. Der Leerstandspuffer wird bei jeder Liegenschaft basierend auf der jeweiligen Situation vor Ort festgelegt.
  • In der Regel beträgt dieser Leerstandspuffer zwischen 3 % und 5 % – je nach Einschätzung der Vermietbarkeitssituation vor Ort. In Ausnahmefällen – beispielsweise bei Liegenschaften in stark nachgefragten Grosszentern wie Zürich oder Zug, können die entsprechenden Leerstandspuffer auch unter dieser Bandbreite angesetzt werden.
  • Der Bemessungsgrad für den Leerstandspuffer ist nicht zuletzt auch abhängig vom aktuellen Vermietungsstand der Liegenschaft. Vollvermietete Liegenschaften weisen ein geringeres Leerstandsrisiko auf als Neubauten mit Erstvermietungsmandat.

Mehr zum Thema Leerwohnungsziffer und warum es wichtig ist, die langfristigen Perspektiven im Blick zu behalten, erfahren Sie im Blog-Beitrag.