Wie viel wird dem Sicherheitsfonds zugewiesen und wozu wird dieser geäufnet?

Beim Kauf jeder Immobilie durch die Miteigentümerschaft wird gemäss Nutzungs- und Verwaltungsordnung zwingend ein Sicherheitsfonds eingerichtet. Dieser wird jedes Jahr mit mindestens 5 % der Nettomietzinserträge geäufnet. Die Miteigentümer können an einer Miteigentümerversammlung mit einer Zweidrittelmehrheit den jährlichen Prozentsatz erhöhen.

Der Sicherheitsfonds wird für grössere Reparaturen, Renovationen und Instandhaltungen sowie für den Werterhalt der Immobilie über mehrere Jahre benötigt. Er kann auch für die Begleichung von Hypothekarzinsen und Amortisationen verwendet werden. Somit dient dieser als zusätzliche Sicherheit, damit die Miteigentümer kein Kapital in die Immobilie nachschiessen müssen.