Was ist der Anfangssaldo und wieso wird er geäufnet?

Uns ist es wichtig, sicherzustellen, dass Sie als Investor zu keinem Zeitpunkt zusätzliche Mittel investieren müssen. Deshalb äufnen wir zu Beginn jeder Finanzierung einen Anfangssaldo als Liquiditätsreserve, um den finanziellen Handlungsspielraum für die eingesetzte Verwaltung zu gewährleisten.

Stellen Sie sich folgendes Szenario vor:

Die Eigentumsübertragung für Ihre Liegenschaft erfolgt am ersten Januar. Ab diesem Zeitpunkt ist die eingesetzte Verwaltung für die Bewirtschaftung Ihrer Liegenschaft verantwortlich. Am 4. Januar erhält die Verwaltung eine Rechnung – beispielsweise für Strom, Wasser oder eine kleine Reparatur. Für die Bezahlung dieser Rechnung kann Sie nun auf das im Anfangssaldo geäufnete Kapital zurückgreifen. Wäre der Anfangssaldo nicht geäufnet, hätte die Verwaltung bereits am vierten Tag nach der Eigentumsübertragung keine finanziellen Mittel zur Verfügung, um fällige Rechnungen zu begleichen und müsste den entsprechenden Betrag von Ihnen als Investor einfordern.

Das im Anfangssaldo vorgesehene Kapital wird zu 100 % zugunsten der Miteigentümer geäufnet und bei einem allfälligen Verkauf von Anteilen oder der ganzen Liegenschaft gemäss der entsprechenden Wertquoten berücksichtigt.