Kann eine Liegenschaft während der vorgesehenen Haltedauer verkauft werden?

Ja. Ein Verkauf während der vorgesehenen Haltedauer ist möglich. Auf Antrag mehrer Miteigentümer, die mindestens ⅔ der Miteigentumsanteile besitzen, oder auf Antrag der Verwaltung kann eine ausserordentliche Miteigentümerversammlung stattfinden, bei welcher über die vorzeitige Veräusserung der Parzelle entschieden wird.

Damit bei dieser ausserordentlichen Miteigentümerversammlung über die vorzeitige Veräusserung der Parzelle abgestimmt werden kann, müssen allerdings folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Es muss ein designierter Erwerber existieren, welcher ausschliesslich an dem Gesamterwerb der Parzelle und nicht an einzelnen Miteigentumsanteilen interessiert ist;
  • Dieser designierte Erwerber hat ein schriftliches und verbindliches Kaufangebot abgegeben, welches mindestens 10% über dem ursprünglichen Kaufpreis der Parzelle liegt;
  • Der designierte Erwerber verpflichtet sich, sämtliche Zusatzkosten welche für die vorzeitige Auflösung der Festhypothek anfallen (Penalty der finanzierenden Bank) oder die gesamthafte Festhypothek zu übernehmen.

Sollten diese Bedingungen erfüllt sein, müssen mindestens ⅔ der Miteigentümer für eine vorzeitige Veräusserung stimmen. Die Mehrheit ergibt sich aufgrund der Miteigentumsquoten und nicht anhand von Köpfen.