Welche Mehrheit ist für den Beschluss eines Verkaufes der Liegenschaft nötig?

Nach Ablauf der vereinbarten Haltedauer (= Laufzeit der Festhypothek) kommt es zur Veräusserung der Parzelle, ausser eine ⅔-Mehrheit der Miteigentümerschaft stimmt gegen einen Verkauf. Will eine Miteigentümerschaft eine Parzelle vor Ablauf der vereinbarten Haltedauer veräussern, müssen sich mindestens ⅔ der Miteigentümerschaft dafür aussprechen. Die Mehrheit ergibt sich immer aufgrund der Miteigentumsquoten und nicht anhand von Köpfen. Im Fall einer vorzeitigen Veräusserung der Parzelle müssen zusätzliche Bedingungen erfüllt werden.