Wird eine Liegenschaft nach Ablauf der vorgesehenen Haltedauer automatisch verkauft?

Ja. Spricht sich eine ⅔-Mehrheit der Miteigentümerschaft gegen eine Veräusserung der Liegenschaft aus, wird diese jedoch nicht verkauft. 6 Monate vor Ablauf der Haltedauer (= Laufzeit der Festhypothek) wird deshalb zwingend eine Miteigentümerversammlung einberufen, bei welcher über die Veräusserung der Parzelle entschieden wird. Das Immobilien Asset-Management wird für diese Versammlung eine umfangreiche Marktanalyse sowie mehrere Refinanzierungsmöglichkeiten vorlegen. Sprechen sich nicht ⅔ der Miteigentümer gegen die Veräusserung aus, wird die Parzelle veräussert. Die Mehrheit ergibt sich dabei aufgrund der Miteigentumsquoten und nicht anhand von Köpfen.