Ich wohne nicht im Liegenschaftskanton. Welche steuerlichen Besonderheiten kommen auf mich zu?

Falls sich Ihre Liegenschaft nicht im Wohnsitzkanton befindet, sind folgende Besonderheiten für Sie relevant:

Einreichung der Steuererklärung

Der Miteigentumsanteil und das daraus fliessende Einkommen müssen sowohl in der Steuererklärung Ihres Wohnsitzkantons als auch in derjenigen des Liegenschaftskantons angegeben werden. Die Steuererklärung des Liegenschaftskantons muss hierfür nicht ausgefüllt werden. Der Steuerbehörde des Liegenschaftskantons kann lediglich eine Kopie der Steuererklärung des Wohnsitzkantons eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass die unausgefüllte Steuererklärung des Liegenschaftskantons dennoch unterzeichnet werden muss. Bitte retournieren Sie diese mitsamt der Kopie der Steuererklärung Ihres Wohnsitzkantons an die Steuerbehörde des Liegenschaftskantons.

Deklaration im Heimatkanton

Obschon sich Ihre Liegenschaft nicht in Ihrem Wohnsitzkanton befindet, müssen Sie Ihren Miteigentumsanteil und das daraus fliesende Einkommen in der Steuererklärung Ihres Wohnsitzkantones angeben. Diese Deklaration ist für die Bestimmung des Steuersatzes erforderlich.

Keine interkantonale Doppelbesteuerung

Der Miteigentumsanteil und das daraus fliessende Einkommen sind ausschliesslich im Liegenschaftskanton zu versteuern. Im Wohnsitzkanton sind diese nicht zu versteuern. Entsprechend kommt es nicht zu einer interkantonalen Doppelbesteuerung.

Obenstehende Informationen gelten nur für natürliche Personen mit Domizil in der Schweiz, welche die Miteigentumsanteile im Privatvermögen halten. Sie enthalten keine persönliche Empfehlung und berücksichtigt weder die individuelle Ausgangslange noch die Bedürfnisse einer bestimmten Person. Die Informationen können eine auf die individuellen Verhältnisse abgestellte Beratung durch einen auf Steuerfragen spezialisierten Experten nicht ersetzen. Wir empfehlen Ihnen, sich von einem solchen Experten Ihres Vertrauens beraten zu lassen. Wir erbringen keine Steuerberatung.