Habe ich als Miteigentümer jederzeit Zutritt zu meiner eigenen Liegenschaft?

Als im Grundbuch eingetragener Besitzer der Immobilie haben Sie als Miteigentümer grundsätzlich jederzeit Zutritt zu Ihrer Liegenschaft. Als Verwaltung organisieren und begleiten wir Sie gerne beim Besuch Ihrer Immobilie. Bei Interesse können Sie sich direkt an unser Immobilien Asset-Management wenden.

Immobilien Asset-Management