Wie viel Mitspracherecht habe ich als Miteigentümer?

Als Miteigentümer sind Sie berechtigt, an der Miteigentümerversammlung über alle Anliegen abzustimmen, die Ihre Liegenschaft betreffen, darunter: Die Wahl der Verwaltung, grössere Renovationen und Unterhaltsarbeiten sowie der Verkauf der Liegenschaft. Sie können auch eigene Traktanden für die Miteigentümerversammlung platzieren. Das Stimmrecht an der Versammlung basiert auf der Anzahl Anteile, die die Miteigentümer an der  entsprechenden Liegenschaft halten – Je mehr Anteile, desto mehr Stimmen. Ein Miteigentümer kann maximal 30 % der Anteile an einer Liegenschaft erwerben und somit auch maximal 30 % der Stimmen an der Miteigentümerversammlung halten.