Welche Aufwände kommen als Miteigentümer auf mich zu?

So lange Crowdhouse die Verwaltung Ihrer Liegenschaft innehat, ist Ihre einzige Verpflichtung als Miteigentümer, an der Miteigentümerversammlung teilzunehmen. An dieser können Sie sich mittels Vollmacht auch vertreten lassen. Crowdhouse erledigt jegliche anderen Aufwände im Zusammenhang mit der Verwaltung und Bewirtschaftung der Liegenschaft.

Der Erwerb von sowie das Eigentum an Immobilien werden in der Schweiz besteuert. Somit sind Sie als Miteigentümer in diesem Zusammenhang steuerpflichtig.