Ist mein Name im Grundbuch öffentlich einsehbar?
Grundsätzlich ist es für jedermann möglich, Auskunft oder Auszug über folgende Daten eines bestimmten Grundstücks im Grundbuch zu beantragen:
- Bezeichnung des Grundstücks und die Grundstücksbeschreibung
- Name und Identifikation des Eigentümers / der Eigentümer
- Eigentumsform und Erwerbsdatum
- Dienstbarkeiten und Grundlasten
- Anmerkungen (mit Ausnahmen, Art. 26 Abs. 1 lit. c GBV)
Dementsprechend ist es für jede Person möglich, Sie als Miteigentümer einer Liegenschaft zu identifizieren.