Ist mein Name im Grundbuch öffentlich einsehbar?

Grundsätzlich ist es für jedermann möglich, Auskunft oder Auszug über folgende Daten eines bestimmten Grundstücks im Grundbuch zu beantragen:

  • Bezeichnung des Grundstücks und die Grundstücksbeschreibung
  • Name und Identifikation des Eigentümers / der Eigentümer
  • Eigentumsform und Erwerbsdatum
  • Dienstbarkeiten und Grundlasten
  • Anmerkungen (mit Ausnahmen, Art. 26 Abs. 1 lit. c GBV)

Dementsprechend ist es für jede Person möglich, Sie als Miteigentümer einer Liegenschaft zu identifizieren.