Ich wurde von einer Drittpartei bezüglich meiner Liegenschaft kontaktiert. Wie ist der Absender zu meinen Adressdaten gelangt?

Leider ist es in der Vergangenheit vereinzelt vorgekommen, dass Miteigentümer von Crowdhouse-Liegenschaften ungewollt von Drittparteien auf dem Postweg kontaktiert wurden. Der Eigentümer eines Grundstücks kann in der Schweiz von jedermann über das entsprechende Grundbuchamt angefragt werden.

Sollten Sie von einer Drittpartei ungewollt über den Postweg kontaktiert worden sein, bitten wir Sie, dies unverzüglich an uns zu melden, damit wir den Absender kontaktieren und eine entsprechende Unterlassung einfordern können.

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