Was passiert, wenn die Mitgliederversammlung aufgrund zu weniger Teilnehmer nicht beschlussfähig ist?

Unser Immobilien Asset-Management legt grossen Wert darauf, im Vorfeld einer Miteigentümerversammlung abzuklären, ob die entsprechende Teilnehmerquote am geplanten Termin genug hoch sein wird, damit die Miteigentümerversammlung beschlussfähig ist. Sollte sich an der Versammlung dennoch herausstellen, dass die Versammlung nicht beschlussfähig ist, erhält die Versammlung automatisch einen rein informativen Charakter. Die Beschlusserfassung würde in diesem Falle im Zirkularverfahren, also auf schriftlichem Weg, erfolgen.