Bin ich verpflichtet, persönlich an der Miteigentümerversammlung teilzunehmen?

Nein. Sie haben die Möglichkeit, das Immobilien Asset-Management oder eine andere Partei schriftlich zu bevollmächtigen, und sich an der entsprechenden Versammlung vertreten zu lassen. Die bevollmächtigte Partei hat in der Folge volle Befugnis, in Ihrem Namen über Beschlüsse abzustimmen. Dabei hat sie sich an Ihre Stimmanweisungen zu halten.

Falls Sie sich im Einzelfall oder generell bei den Miteigentümerversammlungen von unserem Immobilien Asset-Management vertreten lassen wollen, bitten wir Sie, sich diesbezüglich direkt mit dem Immobilien Asset-Management in Verbindung zu setzen.

Immobilien Asset-Management