Ab welcher Teilnehmerquote ist die Miteigentümerversammlung beschlussfähig?
Die Miteigentümerversammlung ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit der Miteigentümer gemessen an den Miteigentumsquoten anwesend oder vertreten ist.
Die Miteigentümerversammlung ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit der Miteigentümer gemessen an den Miteigentumsquoten anwesend oder vertreten ist.