Kapitalbezug oder Rente? Grundlagen für eine Entscheidung

Entscheidungen zu treffen, ist nicht jedermanns Sache. Erst recht nicht, wenn diese einen neuen Lebensabschnitt betreffen, der viele ungewohnte Situationen bereithält. Die Komplexität und Tragweite der Frage «Rente oder Kapital» basiert auf mehreren Aspekten:

  • Es bestehen grundlegende Unterschiede zwischen den beiden Bezugsformen
  • Das Vermögen in der zweiten Säule ist für viele Rentner die wichtigste Einnahmequelle
  • Der Grad der Entscheidungsfreiheit unterliegt den Bestimmungen der jeweiligen Pensionskasse
  • Für einen Kapitalbezug bedarf es immer auch der Einwilligung des Ehepartners
  • Ein getroffener Entscheid kann nicht wieder rückgängig gemacht werden

Wie also geht man an die Sache heran?

Wer sich die Frage nach der geeigneten Bezugsform stellen möchte, sollte sich über die Grundlagen für einen solchen Entscheid im Klaren sein. Dafür sind insbesondere 4 Punkte zentral:

1. Setzen Sie sich mit den Unterschieden auseinander

Bevor Sie sich mit Vor- und Nachteilen der verschiedenen Bezugsformen auseinandersetzen, ist es wichtig, überhaupt zu verstehen, wo die wichtigsten Unterschiede liegen. Führen Sie sich die grundlegenden Unterschiede zwischen Renten und Kapitalbezug umfassend und ohne Vorbehalte vor Augen.

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2. Kann ich mir einen Kapitalbezug überhaupt leisten?

Es gibt keine fixe Zahl anhand derer man die Sinnhaftigkeit eines Kapitalbezugs messen kann. Was definitiv gilt: Die Renditegenerierung durch das Kapital muss gross genug sein, dass die Sicherstellung eines regelmässigen Einkommens gewährleistet werden kann – auch unter Berücksichtigung eines Kapitalverzehrs über einen der Lebenserwartung angemessenen Zeitraum. Als Faustregel geben Experten mitunter folgende Grösse vor: Pensionskassenguthaben in der Höhe bis zu 500’000 Franken kommen für einen Kapitalbezug in der Regel nicht in Frage. Der Einzelfall ist immer mit entsprechenden Experten abzuklären. Josef Marbacher von der Fachhochschule Nordwestschweiz hat in der Sendung «Kassensturz» vom 18.09.2012 die Grundprinzipien auf einfache Faustregeln heruntergebrochen:

3. Das Reglement Ihrer Pensionskasse – verschaffen Sie sich Klarheit

Was vielen angehenden Rentnern zu Beginn nicht bewusst ist: Sie sind in ihrer Entscheidung nur bedingt frei. Ob und in welcher Form ein Kapitalbezug als Alternative zur Rente überhaupt möglich ist und Sinn ergibt, hängt immer auch vom jeweiligen Reglement der Pensionskasse ab. Es gibt verschiedene Aspekte, die von Pensionskasse zu Pensionskasse teilweise stark variieren können. Als Grundlage für Ihre Entscheidung sollten Sie insbesondere folgende Fragen abklären:

  • Wieviel Kapital kann überhaupt bezogen werden?
    Gesetzlich sind Pensionskassen dazu verpflichtet, einen Kapitalbezug von mindestens 25 % zu ermöglichen. Aber Achtung: Aktuell laufen in der Schweiz Bestrebungen, den Kapitelbezug des Obligatoriums massiv einzuschränken. Für den überobligatorischen Teil ist bei manchen Pensionskassen der Kapitalbezug wiederum Pflicht.
  • Wird bei einem Teilbezug das Guthaben vom obligatorischen oder überobligatorischen Teil ausbezahlt?
    Je nachdem kommt für den verbleibenden Kapitalanteil ein anderer Umwandlungssatz zum Tragen.
  • Wie hoch ist der Umwandlungssatz Ihrer Pensionskasse: Sowohl auf dem obligatorischen, wie auch auf dem überobligatorischen Teil?
    Aktuell ist der Mindestumwandlungssatz von 6.8 % auf dem obligatorischen Teil gesetzlich festgelegt. Die Umwandlungssätze für den überobligatorischen Teil wurden bereits und werden vermutlich auch in Zukunft deutlich gesenkt.
  • Welchen Deckungsgrad weist Ihre Pensionskasse auf?
    Das Verhältnis zwischen dem vorhandenen Vermögen einer Pensionskasse und dem für die Finanzierung zukünftiger Leistungen benötigten Deckungskapital gibt Auskunft darüber, wie gesund Ihre Pensionskasse ist.
  • Was für Risikoleistungen bestehen nach der Pensionierung?
    Eine Witwen- bzw Witwerrente von 60 % der Altersrente des verstorbenen Ehepartners entspricht der gesetzlichen Regelung. Je nach Pensionskasse sind zusätzliche und davon abweichende Bestimmungen möglich.

4. Können und Wollen: Die Bewirtschaftung der Gelder ist zentral

Wenn Sie im Internet ein wenig recherchieren, werden Sie in Foren oder auf Ratgeberseiten immer wieder Fragen lesen, die so oder ähnlich lauten: «Ich habe mein PK-Geld als Kapital bezogen. Wie soll ich es anlegen?» Genau diese Ausgangslage gilt es zu vermeiden. Denn eines muss Ihnen bewusst sein: Wenn Sie sich für den Kapitalbezug entscheiden, reicht es nicht, das Geld einfach auf dem Sparkonto zu parkieren – denn in diesem Fall wären Sie mit einem Rentenbezug eindeutig besser bedient. Soll heissen: Ein Kapitalbezug und das Vorbereiten einer geeigneten Anlagestrategie gehen immer Hand in Hand.

Sorgen um sinkende Umwandlungssätze und fehlendes Vertrauen in das Schweizer Vorsorgesystem sind noch keine hinreichenden Gründe für einen Kapitalbezug. Bevor Sie sich mit komplexen Berechnungen und finanziellen Vorzügen verschiedener Modelle befassen, sollten Sie sich im Klaren sein, inwiefern Sie Ihr bezogenes Kapital bewirtschaften können – und welchen Aufwand Sie dafür betreiben möchten. Dazu können folgende Fragen hilfreich sein:

  • Fällt Ihnen der Umgang mit Geld leicht?
  • Haben Sie Erfahrung mit Geldanlagen?
  • Glauben Sie an die Möglichkeit eines langfristigen Anlageerfolgs in Eigenregie?
  • Beschäftigen Sie sich auch im Alter gerne mit Finanzthemen?
  • Haben Sie bereits eine diversifizierte Anlagestrategie?
  • Können Sie kurzfristige Verluste ertragen und trotzdem weiterhin sorglos schlafen?
  • Sind Sie diszipliniert, wenn es um finanzielle Angelegenheiten geht?
  • Arbeiten Sie schon länger mit Vermögensverwaltern zusammen, die sich um Ihre Finanzen kümmern und denen Sie vertrauen?

Konnten Sie eine Vielzahl dieser Fragen mit «Ja» beantworten? Dann entsprechen Sie mitunter dem Typ, für welchen ein Kapitalbezug Sinn ergeben kann. Haben Sie die meisten Fragen mit «Nein» beantwortet? Dann sollten Sie sich gut überlegen, ob Sie die Verantwortung der selbstständigen Verwaltung Ihrer Gelder wirklich übernehmen wollen oder ob Sie jemanden kennen, dem Sie Ihr Vermögen anvertrauen wollen. Vielleicht ist Ihnen der Komfort eines Rentenbezugs wichtiger als die Aussicht auf eine Renditemaximierung. In jedem Fall wichtig: Setzen Sie sich frühzeitig – allerspätestens mit 55 Jahren – mit der Frage «Rente oder Kapital» ausseinander. Und lassen Sie bei Bedarf Ihre persönliche Situation von ausgewiesenen Experten fair, unabhängig und objektiv beurteilen.

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